Mwst-Erstattung

Lieferungen in die Schweiz, nach Liechtenstein und andere Drittstaaten (Nicht-EU)

Sehr geehrte Kunden

Hier einige Zusatzinformationen über den Ablauf bei Lieferungen, die in die Schweiz, nach Liechtenstein und andere Nicht-EU-Staaaten (im weiteren Verlauf verkürzt "Drittstaaten" genannt) ausgeführt werden:

Grundsatz

Sie bestellen ganz normal und lassen an eine beliebige Adresse in Deutschland oder der EU liefern. Wir liefern grundsätzlich nicht direkt an Adressen außerhalb der EU. Sie bezahlen also die Deutsche Mehrwertsteuer beim Kauf. Wir erstatten später die Deutsche Mehrwertsteuer.

Dienstleistungsgebühr:

Bearbeitungsgebühr dieser freiwilligen und arbeitsaufwändigen Zusatzleistung:
 10,- EUR netto als Abzug vom Erstattungsbetrag.

Voraussetzung:
1) Original-Kaufbeleg (Rechnung) mit mindestens Ausfuhrstempel der Deutschen Zollbehörde oder einer EU-Außengrenz-Zollbehörde geht uns per Post zu. Ein Stempel der Zollbehörde des Ziellandes (Drittstaates) allein genügt nicht!
2)  3-Monats-Frist: von Rechnungsdatum bis Ausfuhr dürfen maximal 3 Monate vergehen.

Ausnahmen


Fahrzeugteile und -ausstattung bei Privat-Personen im nicht-kommerziellen Reiseverkehr sowie in Deutschland erbrachte Dienstleistungen

KEINE Mehrwertsteuererstattung also u.a. bei:

1. in Deutschland erbrachten Dienstleistungen
 (so müssen Sie beispielsweise Bus- oder Bahnfahrten, Restaurantbesuche und Hotelübernachtungen einschließlich der deutschen Umsatzsteuer bezahlen). Also auch nicht für Reparatur- und Montagedienstleistungen.

2. Waren zur Ausrüstung von privaten Fahrzeugen aller Art (z.B. Stoßstangen, Außenspiegel, Abschleppseil und Verbandkasten, Schneeketten, Dachträger, Dachboxen).

3. Waren zur Versorgung eines Fahrzeugs wie Kraftstoff, Motoröl oder Pflegemittel.

 Kurzum: alles, was einen eigenen Antrieb hat, gilt als Fahrzeug. Alle Waren damit in Zusammenhang erhalten vom Deutschen Staat keine Mehrwertsteuerausnahme, wenn privat ausgeführt. Anhänger und Wohnwagen dagegen sind keine Fahrzeuge - hier kann eine Erstattung erfolgen. Für Waren für Wohnmobile aber wiederum nicht, da diese einen eigenen Antrieb haben.

  • Quellen

Die vollständige Regelung im Wortlaut können Sie nachlesen unter:
1. Zoll.de ( http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Zoll-und-Steuern/Tax-free-einkaufen/tax-free-einkaufen_node.html ).

 

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